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AGB

AGB FITNESSSTUDIO
Stand: 22.01.2023

1.  Vertragsabschluss 

1.1. Geltung der AGB 

Diese Allgemeinen Vertragsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche Verträge der Fitness Champ Weinheim I GmbH (nachfolgend: Fitness Champ oder FC) mit ihren Mitgliedern, soweit im Einzelfall nichts anderes vereinbart wurde. 

 

1.2. Vertragsschluss im Studio 

Das Mitglied kann den Mitgliedsvertrag im Studio abschließen. Der Mitgliedsvertrag kommt dabei durch Unterzeichnung durch das Mitglied zustande (= Vertragsschluss). 

1.3. Online-Vertragsschluss 

Das Mitglied kann den Mitgliedsvertrag auch online außerhalb unserer Räumlichkeiten abschließen. 

Beim Fernabschluss steht dem Mitglied ein gesetzliches Widerrufsrecht zu, das ausgeübt werden kann nach Maßgabe der folgenden 

 

– WIDERRUFSBELEHRUNG – 

Widerrufsrecht 

Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses.

Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns (Fitness Champ Weinheim I GmbH, Hauptstr. 2, 64625 Bensheim, Email: weinheim@fitnesschamp.club)

mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden. 

Folgen des Widerrufs 

Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses 

Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet. 

Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen sollen, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht. 

– ENDE DER WIDERRUFSBELEHRUNG – 

 

Muster-Widerrufsformular 

(Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es zurück.) 

An Fitness Champ Weinheim I GmbH, Hauptstr. 2, 64625 Bensheim
Email: weinheim@fitnesschamp.club

 

  • Hiermit widerrufe(n) ich/wir (*) den von mir/uns (*) abgeschlossenen Vertrag über den Kauf der folgenden Waren (*)/die Erbringung der folgenden Dienstleistung (*)

  • Bestellt am (*)/erhalten am (*)

  • Name des/der Verbraucher(s)

  • Anschrift des/der Verbraucher(s)

  • Unterschrift des/der Verbraucher(s) (nur bei Mitteilung auf Papier)

  • Datum

_______ 

(*) Unzutreffendes streichen. 

Im Falle des Widerrufs sind im Fall der Nutzung des Studios einmalige Beiträge sowie die Beiträge des laufenden Monats zu entrichten.

1.4. Jugendliche 

Für Jugendliche vor Vollendung des 18. Lebensjahres ist eine Mitgliedschaft nur mit Einwilligung der Erziehungsberechtigten möglich. Personen vor Vollendung des 13. Lebensjahres können nicht Mitglied werden. 

 

2.  Nutzung der Studios 

2.1. Zutritt nur mit Mitgliedsband oder Transponder

Das Mitglied erhält ein Mitgliedsband, dass den Zutritt zu allen Studios während der Öffnungszeiten ermöglicht. Ohne Mitnahme des Mitgliedsbandes ist der Zutritt in das Studio nicht möglich. 

2.2. Hausordnung 

FC ist berechtigt, eine für die Mitglieder verbindliche Hausordnung für das jeweilige Studio aufzustellen. Die Hausordnung enthält insbesondere Regelungen zur zulässigen Nutzung der Geräte/des Studios und zur Wahrung der Rechte anderer Mitglieder.

Im Fall eines Verstoßes behält sich FC vor, den Mitgliedsvertrag mit sofortiger Wirkung zu kündigen und zusätzlich Schadenersatz für die bis zum nächsten ordentlichen Kündigungstermin noch zu zahlenden Mitgliedsbeiträge geltend zu machen. 

2.3. Weisungsberechtigung 

Das anwesende Personal ist berechtigt, soweit dies zur Aufrechterhaltung eines geordneten Betriebes des Studios, der Ordnung und Sicherheit oder Einhaltung der Hausordnung nötig ist, Weisungen zu erteilen. Diesen Weisungen ist Folge zu leisten. Wird der Weisung nicht Folge geleistet, kann durch das Personal ein Hausverbot ausgesprochen werden. Darüber hinaus behält sich FC vor, je nach Schwere des Verstoßes auch den Mitgliedsvertrag mit sofortiger Wirkung zu kündigen. 

 

3.  Pflichten des Mitglieds 

3.1. Umgang mit dem Mitgliedsband 

Das Mitglied ist verpflichtet, für die sichere Verwahrung des Mitgliedsbandes zu sorgen. Einen Verlust des Mitgliedsbandes hat das Mitglied unverzüglich in einem Studio zu melden. Nach Meldung des Verlusts wird die Funktion des Mitgliedsbandes gesperrt und ab diesem Zeitpunkt wird das Mitglied vom Risiko ihrer missbräuchlichen Verwendung (z. B. durch Dritte) befreit.

Die Einzelheiten der Verfahrensweise legt FC fest. 

3.2. Gebühren bei Neuausstellung eines Mitgliedsbands 

Für die Neuausstellung eines Mitgliedsarmbandes bei schuldhaftem Verlust oder Beschädigung wird eine Gebühr in Höhe von 20 € fällig. Weist das Mitglied im Falle der Neuausstellung nach, dass ein geringerer oder gar kein Schaden entstanden ist, schuldet das Mitglied lediglich den nachgewiesenen Betrag.

3.3. Verbot der Weitergabe des Mitgliedsbandes 

Die Mitgliedschaft bei FC ist persönlich und kann nicht übertragen werden. Das Mitglied ist daher verpflichtet, das Mitgliedsband ausschließlich persönlich zu verwenden und nicht Dritten zu überlassen. Im Fall eines Verstoßes behält sich FC vor, den Mitgliedsvertrag mit sofortiger Wirkung zu kündigen und zusätzlich Schadenersatz geltend zu machen. In jedem Fall wird eine pauschale Vertragsstrafe in Höhe von 100 € fällig. Dem Mitglied steht es frei nachzuweisen, dass FC ein geringerer Schaden entstanden ist. 

3.4. Änderungen von Mitgliedsdaten 

Das Mitglied ist verpflichtet, jede Änderung vertragsrelevanter Daten (Name, Adresse, E-Mail-Adresse, Bankverbindung etc.) FC unverzüglich mitzuteilen. Kosten, die FC dadurch entstehen, dass das Mitglied die Änderung der Daten nicht unverzüglich mitteilt, hat das Mitglied zu tragen. Änderungen müssen spätestens zehn Tage vor dem nächsten Buchungslauf (in der Regel der Monatserste) per Email bekannt gegeben werden, andernfalls können diese nicht mehr berücksichtigt werden und es kann zu kostenpflichtigen Rückbuchungen oder Mahnungen kommen. 

3.5. Nutzung der Spinde 

Die von FC zur Verfügung gestellten verschließbaren Spinde dürfen vom Mitglied ausschließlich während seiner Anwesenheit im Studio genutzt werden. FC ist berechtigt, darüber hinaus verwendete Spinde zu öffnen.

Die Spinde sind aufgrund der eingeschränkten Sicherheit und Überwachung der Umkleiden nichts zur Aufbewahrung von Wertsachen und/oder Bargeld geeignet.  Das Mitglied vergewissert sich vor der Nutzung des Spinds über die einwandfreie Funktion des Verschlusses. Im Falle von Mängel des Spindes versichert das Mitglied, diesen nicht, insbesondere nicht für Wertsachen und/oder Bargeld, zu verwenden. FC haftet nur bei Vorsatz im Falle von Diebstahl.

 

3.6. Nutzung der Kundenparkplätze 

In einigen seiner Studios stellt FC Kundenparkplätze zur Verfügung. Diese dürfen vom Mitglied ausschließlich während seiner Anwesenheit im Studio und nach Maßgabe etwaiger weiterer vom jeweiligen Studio aufgestellter Nutzungsbedingungen genutzt werden. Bei einer Parkplatzbelegung außerhalb der Anwesenheit im Studio und/oder Verstoß gegen die weiteren Nutzungsbedingungen behält FC sich das kostenpflichtige Abschleppen des PKW vor. Ein Anspruch des Mitglieds auf Zurverfügungstellung eines Parkplatzes besteht nicht. Es gilt eingeschränkter Winterdienst.   

 

4.  Fälligkeiten der Mitgliedsbeiträge/Folgen bei Zahlungsverzug 

4.1. Fälligkeit der monatlichen Beiträge 

Die monatlichen Mitgliedsbeiträge werden jeweils im Voraus am Monatsersten für den jeweiligen Kalendermonat (Teilleistungszeitraum) fällig und per Einzugsermächtigung abgebucht. Eine abweichende Regelung ist nicht möglich.

Sollten im Anschluss offene Posten (z. B. Rücklastschriften) vorhanden sein, behält FC sich das Recht vor, einen zweiten Einzug zum 15. des Monats in Auftrag zu geben. 

Sollte widerwarten das Lastschriftmandat entzogen werden, so berechnen wir hierfür einen Aufschlag in Höhe von 4 Euro monatlich. Diese Kosten sind notwendig, da unser Zahlungssystem vollautomatisiert arbeitet und der manuelle Abgleich der Überweisungen personelle sowie buchhalterische Kosten verursacht. Eine Barzahlung ist grundsätzlich nicht möglich.

4.2. Einmalige Beiträge & anteilige Beiträge

Soweit bei Vertragsschluss ein einmaliger Beitrag vereinbart wird, wird dieser am Tag des Vertragsschlusses fällig und mit dem nächsten ersten des Monats abgebucht.

Anteilige Beiträge sind wie einmalige Beiträge sofort fällig und werden mit dem nächsten Buchungslauf eingezogen.

Sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart, beginnt die Nutzung am Tag des Abschlusses. Die Zeit zwischen dem Vertragsbeginn und dem Nutzungsstart (Vorabnutzung) wird dem Mitglied anteilhaft anhand des Monatsbeitrages berechnet.

 

4.3. Servicepauschale 

Die Servicepauschale (halbjährlich, 29,99 Euro) wird mit Beginn der Mitgliedschaft fällig.

Sollte das Mitglied das Studio bereits vor dem Beginn der Mitgliedschaft nutzen, so wird die Servicepauschale für diesen Zeitraum berechnet. Es erfolgt eine anteilige Berechnung, sofern der Zeitraum weniger wie sechs Monate beträgt. Dies gilt sowohl für die Vorabnutzung vor Vertragsbeginn als auch für längere beitragsfreie Zeiträume (z.B. Vertragswechsler oder Angebote temporär ohne Monatsbeitrag).

Die Servicepauschale wird nicht berechnet, wenn lediglich der Vertragsstart in der Zukunft liegt, jedoch keine Nutzungsmöglichkeit bis dahin vereinbart wird (da Nutzung automatisch eingeräumt wird, muss hier eine schriftliche Vereinbarung vorliegen).

4.4. Preisanpassungsrecht 

FC ist berechtigt, den Mitgliedsbeitrag zu erhöhen, wenn sich der gesetzliche Umsatzsteuersatz erhöht, wobei sich die Erhöhung des Mitgliedsbeitrags auf den erhöhten Umsatzsteuersatz beschränkt. FC wird das Preiserhöhungsrecht durch Erklärung in Textform (§ 126b BGB) ausüben. Die Preiserhöhung wird ab dem auf den Zugang der Erklärung folgenden Monatsersten wirksam. Im Fall einer Reduzierung des gesetzlichen Umsatzsteuersatzes ist FC verpflichtet, den Mitgliedsbeitrag entsprechend der vorstehenden Bestimmungen zu reduzieren. 

 

4.5. Kosten bei Rückbuchung 

Das Mitglied ist verpflichtet, dass zum Zeitpunkt des Einzuges für ausreichende Deckung seines Girokontos gesorgt ist. Wird eine Lastschrift nicht eingelöst oder wegen Widerspruchs zurück belastet und hat das Mitglied dies zu vertreten, ist FC berechtigt, vom Einzugsverfahren zurückzutreten und/oder Ersatz der durch die Nichteinlösung bzw.  Rückbelastung entstehenden Kosten zu verlangen. Sollte darüber hinaus auch der zweite Einzug nicht möglich sein, werden erneut die Kosten fällig. Die Höhe der Rücklastschriftkosten richtet sich nach den Kosten, die FC von der Kundenbank entstehen. Es entstehen zusätzliche Kosten von 7 Euro pro Mahnlauf.

4.6. Zusätzliche Kosten 

Im Mitgliedsbeitrag ist das Entgelt für die Inanspruchnahme von zusätzlich angebotenen Produkten und Leistungen nicht enthalten. Solche zusätzlichen Leistungen werden gesondert berechnet. FC kann die Zahlungsmöglichkeiten für zusätzlich angebotene Produkte und Leistungen im Einzelfall festlegen. 

4.7. Zahlungsverzug 

Für den Fall der nicht fristgerechten Zahlung von mindestens 2 Monatsbeiträgen hat FC das Recht, das Vertragsverhältnis fristlos und außerordentlich zu kündigen. Für diesen Fall ist das Mitglied verpflichtet, als Schadenersatz die gesamten Beiträge zuzüglich Mahn- und Bearbeitungsgebühren bis zum Ablauf der fest vereinbarten Vertragslaufzeit zu zahlen. Dieser Schadensersatzanspruch wird unmittelbar nach Kündigung zur Zahlung fällig. Dem Mitglied bleibt der Nachweis unbenommen, dass FC ein Schaden überhaupt nicht oder wesentlich niedriger als der pauschalisierte Schaden entstanden sei. FC behält sich zudem das Recht vor, dem Mitglied den Zutritt zum Studio zu verweigern, solange sich das Mitglied mit der Zahlung von Mitgliedsbeiträgen in Zahlungsverzug befindet. 

 

4.8. Verzugskosten 

FC behält sich das Recht vor, dem Mitglied Verzugskosten in Rechnung zu stellen. Hierunter fallen auch die Kosten einer zweckentsprechenden Rechtsverfolgung. 

 

4.9. Kontoänderungen/Offene Posten 

Eingereichte Kontoänderungen können nur bis 10 Tage vor Einzug berücksichtigt werden. Offene Posten können nur unter Berücksichtigung einer Frist von 10 Tagen vor Einzug beglichen werden. 

5.  Laufzeit/Stilllegung/Kündigung 

5.1. Erstlaufzeit/Verlängerung 

Der Vertrag hat zunächst die beim Vertragsschluss vereinbarte Mindestvertragslaufzeit, danach läuft er auf unbestimmte Zeit, wenn der Mitgliedsvertrag nicht vom Mitglied oder dem Studio unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von mindestens 1 Monat vor dem jeweiligen

Vertragsende gekündigt wird. Das verlängerte Vertragsverhältnis ist dabei jederzeit mit einer Frist von mindestens 1 Monat kündbar. Die Kündigung bedarf der Textform (§ 126b BGB). 

5.2. Stilllegung des Vertrags

Das Mitglied kann unter folgenden Bedingungen seinen Vertrag stilllegen lassen:

  • Krankheit länger 6 Wochen (Ärztl. Attest)

  • Auslandsaufenthalt länger 6 Wochen (Bescheinigung von AG oder Schule)

  • Schwangerschaft (Ärztl. Attest)

 

Eine Stilllegung muss mindestens zwei Wochen vor Monatsende eingereicht werden. Für eine Stilllegung wird eine Bearbeitungsgebühr von 10 Euro berechnet. Es werden für stillgelegte Zeiträume keine Beiträge berechnet. Der Vertrag verlängert sich entsprechend um die stillgelegte Zeit beitragspflichtig.

 

6.  Haftung von Fitness Champ

 

FC haftet grundsätzlich nicht für Schäden des Mitglieds. Dies gilt nicht für eine Haftung wegen Verstoßes gegen eine wesentliche Vertragspflicht und für eine Haftung wegen Schäden des Mitglieds aus einer Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie ebenfalls nicht für Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung von FC, deren gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße

Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf. Als wesentliche Vertragspflicht von FC zählt insbesondere, aber nicht ausschließlich die Bereitstellung der Studios während der Öffnungszeiten. 

7.  Datenschutz 

FC erhebt, speichert, verarbeitet und nutzt personenbezogene Daten des 

Mitglieds, soweit dies der Zweckbestimmung des Mitgliedsvertrages dient oder zur Aufklärung von Straftaten erforderlich ist. Die einschlägigen Bestimmungen der Datenschutz Grundverordnung (EU-DSGVO) und des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) werden eingehalten. Ausführliche Informationen zum Thema Datenschutz entnehmen Sie unserer Datenschutzerklärung. 

8.  Schlussbestimmungen 

8.1. Verbraucherstreitbeilegung 

FC ist nicht verpflichtet und nicht bereit, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen. 

8.2 Änderungen dieser AGB 

FC ist berechtigt, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen mit Ausnahme der wesentlichen Vertragspflichten mit Wirkung für die Zukunft zu ändern. FC wird dem Mitglied eine Änderung mindestens vier Wochen vor deren Inkrafttreten in Textform mitteilen und in dieser Mitteilung darauf hinweisen, dass die Änderung bei Ausbleiben eines Widerspruchs wirksam wird. Den Widerspruch gegen eine Änderung kann das Mitglied innerhalb einer Frist von vier Wochen ab Zugang der Änderungsmitteilung in Textform (§ 126b BGB) erklären. 

 8.3. Aufrechnungsverbote 

Das Mitglied darf nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen gegen FC aufrechnen.

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